symposion logo
Projekt
Allgemeinmedizinische Forschung unter dem Anspruch einer evidence-based medicine unter besonderer Berücksichtigung des sog. Placebo-Effektes
     
Info
Symposion

26.9 Herz und Kreislauf

Für die Bemessung des GdB/F-Grades ist weniger die Art einer Herz- oder Kreislaufkrankheit maßgeblich als die je nach dem vorliegenden Stadium des Leidens unterschiedliche Leistungseinbuße. Bei der Beurteilung des GdB/F-Grades ist zunächst grundsätzlich von dem klinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen im Alltag auszugehen. Ergometerdaten und andere Parameter stellen lediglich Richtwerte dar, die das klinische Bild ergänzen. Elektrokardiographische Abweichungen allein gestatten in der Regel keinen Rückschluß auf die Leistungseinbuße.
Auswirkungen des Leidens auf andere Organe (z. B. Lungen Leber, Gehirn, Nieren) sind zu beachten.

Krankheiten des Herzens
(Herzklappenfehler, koronare Herzkrankheit, Kardiomyopathien, angeborene Herzfehler u. a.)
   
ohne wesentliche Leistungsbeeinträchtigung (keine Insuffizienzerscheinungen wie Atemnot, anginöse Schmerzen) selbst bei gewohnter stärkerer Belastung (z.B. sehr schnelles Gehen 17-8 km/h], schwere körperliche Arbeit), keine Einschränkung der Solleistung bei Ergometerbelastung; bei Kindern und Säuglingen (je nach Alter) beim Strampeln, Krabbeln, Laufen, Treppensteigen keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung, keine Tachypnoe, kein Schwitzen . 10-9 0-10
mit Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen 15-6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Meßdaten bei Ergometerbelastung mit 75 Watt (wenigstens 2 Minuten); bei Kindern und Säuglingen Trinkschwierigkeiten, leichtes Schwitzen, leichte Tachy- und Dyspnoe, leichte Zyanose, keine Stauungsorgane, Beschwerden und Auftreten pathologischer Meßdaten bei Ergometerbelastung mit l Watt/kg Körpergewicht 8-6 20-40
mit Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z. B. Spazierengehen [3-4 km/hl, Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Meßdaten bei Ergometerbelastung mit 50 Watt (wenigstens 2 Minuten); bei Kindern und Säuglingen deutliche Trinkschwierigkeiten, deutliches Schwitzen, deutliche Tachy- und Dyspnoe, deutliche Zyanose, rezidivierende pulmonale Infekte, kardial bedingte Gedeihstörungen, Beschwerden und Auftreten pathologischer Meßdaten bei Ergometerbelastung    
mit 0,75 Watt/kg 5-3 50-70
mit gelegentlich auftretenden vorübergehenden schweren Dekompensationserscheinungen  2 80
mit Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe (Ruheinsuffizienz, z. B. auch bei fixierter pulmonaler Hypertonie);

bei Kindern und Säuglingen auch hypoxämische Anfälle, deutliche Stauungsorgane, kardiale Dystrophie  

1-0 90-100

(die für Erwachsene angegebenen Wattzahlen sind auf mittleres Lebensalter und Belastung im Sitzen bezogen) Liegen weitere objektive Parameter zur Leistungsbeurteilung vor, sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Notwendige körperliche Leistungsbeschränkungen (z.B. bei höhergradiger Aortenklappenstenose, hypertrophischer obstruktiver Kardiomyopathie) sind wie Leistungsbeeinträchtigungen zu bewerten.
Nach operativen und anderen therapeutischen Eingriffen am Herzen (z.B. Ballondilatation) ist der GdB/F-Grad von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig. Bei Herzklappenprothesen ist der GdB/F-Grad nicht niedriger als 30 (7) zu bewerten; dieser Wert schließt eine Dauerbehandlung mit Antikoagulantien ein.
Nach einem Herzinfarkt ist die GdB/F-Bewertung von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig.
Nach Herztransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdB/F-Wert von 100 (0) anzusetzen. Danach ist der GdB/F-Grad selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 (3) zu bewerten.

Fremdkörper im Herzmuskel oder Herzbeutel F GdB
reaktionslos eingeheilt  10 0
mit Beeinträchtigung der Herzleistung siehe oben    
Rhythmusstörungen
Die Beurteilung des GdB/F-Grades richtet sich vor allem nach der Leistungs beeinträchtigung des Herzens.
Anfallsweise auftretende hämodynamisch relevante Rhythmusstörungen (z. B. paroxysmale Tachykardien) je
nach Häufigkeit, Dauer und subjektiver Beeinträchtigung
   

bei fehlender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens

9-7 10-30

bei bestehender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens sind sie entsprechend zusätzlich zu bewerten.

   
nach Implantation eines Herzschrittmachers 9 10
nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators .   wenigstens
5
50
bei ventrikulären tachykarden Rhythmusstörungen im Kindesalter ohne Implantation eines Kardioverter-Defibrillators  wenigstens
4
60
Gefäßkrankheiten
Arterielle Verschlußkrankheiten, Arterienverschlüsse an den Beinen (auch nach rekanalisierenden Maßnahmen)
   

mit ausreichender Restdurchblutung, Pulsausfall ohne Beschwerden oder mit geringen Beschwerden (Mißempfindungen in Wade und Fuß bei raschem Gehen) ein- oder beidseitig.

10-9 0-10
mit eingeschränkter Restdurchblutung (Claudicatio intermittens) Stadium II    

schmerzfreie Gehstrecke in der Ebene über 500 m ein- oder beidseitig

20

schmerzfreie Gehstrecke in der Ebene über 100 - 500 m ein- oder beidseitig 

7-6 30-40

schmerzfreie Gehstrecke in der Ebene 50 bis 100 m ein- oder beidseitig

5-4 50-60

schmerzfreie Gehstrecke unter 50 m ohne Ruheschmerz ein- oder beidseitig

3-2  70-80
Gehstrecke unter 50 m mit Ruheschmerz (Stadium III) einschl. trophischer Störungen (Stadium IV )    

einseitig

2 80

beidseitig 

1-0 90-100
Apparative Meßmethoden (z. B. Dopplerdruck) können nur eine allgemeine Orientierung über den Schweregrad abgeben.
Bei Arterienverschlüssen an den Armen wird die GdB/F-Beurteilung ebenfalls durch das Ausmaß der Beschwerden und Funktionseinschränkungen - im Vergleich mit anderen Schäden an den Armen - bestimmt.
Nach größeren gefäßchirurgischen Eingriffen (z.B. Prothesenimplantation) mit vollständiger Kompensation einschließlich Dauerbehandlung mit Antikoagulantien.
8 20
Arteriovenöse Fisteln
Der GdB/F-Grad richtet sich nach den hämodynamischen Auswirkungen am Herzen und/oder in der Peripherie.
   
Aneurysmen (je nach Sitz und Größe)    

ohne lokale Funktionsstörung und ohne Einschränkung der Belastbarkeit  

10-9 0-10

ohne oder mit nur geringer lokaler Funktionsstörung mit Einschränkung der Belastbarkeit

8-6 20-40
große Aneurysmen  wenigstens
5
50
Hierzu gehören immer die dissezierenden Aneurysmen der Aorta und die großen Aneurysmen der Aorta abdominalis und der großen Beckenarterien.    
Unkomplizierte Krampfadern.  10 0..
Chronisch-venöse Insuffizienz (z. B. bei Krampfadern), postthrombotisches Syndrom mit geringem belastungsabhängigem Ödem, nicht ulzerösen Hautveränderungen, ohne wesentliche Stauungsbeschwerden ein- oder beidseitig.    10-9 0-10
mit erheblicher Ödembildung, häufig (mehrmals im Jahr) rezidivierenden Entzündungen ein- oder beidseitig  8-7 20-30
mit chronischen rezidivierenden Geschwüren, je nach Ausdehnung und Häufigkeit (einschließlich arthrogenes Stauungssyndrom) ein- oder beidseitig   7-5 30-50
Bei postthrombotischen Syndromen im Becken- oder Hohlvenenbereich kommen selten höhere GdB/F-Werte in Betracht.    
Lymphödem
an einer Gliedmaße
   

ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer Kompressionsbandage  

10-9 0-10

mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach Funktionseinschränkung  

8-6 20-40

mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße,

   

je nach Ausmaß  

5-3 50-70

bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße   

2 80
Entstellungen bei sehr ausgeprägten Formen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.    
Hypertonie (Bluthochdruck)
   
leichte Form    

keine oder geringe Leistungsbeeinträchtigung (höchstens leichte Augenhintergrundveränderungen

10-9 0-10
mittelschwere Form    

mit Organbeteiligung leichten bis mittleren Grades (Augenhintergrundverände rungen - Fundus hypertonicus I-II und/oder Linkshypertrophie des Herzens und/oder Proteinurie), diastolischer Blutdruck mehrfach über 100 mmHg trotz Behandlung, je nach Leistungsbeeinträchtigung  

8-6 20-40
schwere Form    

mit Beteiligung mehrerer Organe (schwere Augenhintergrundveränderungen und Beeinträchtigung der Herzfunktion, der Nierenfunktion und/oder der Hirndurchblutung) je nach Art und Ausmaß der Leistungsbeeinträchtigung

5-0 50-100
maligne Form    

diastolischer Blutdruck konstant über 130 mmHg; Fundus hypertonicus III-IV (Papillenödem, Venenstauung, Exsudate, Blutungen, schwerste arterielle Gefäßveränderungen); unter Einschloß der Organbeteiligung (Herz, Nieren, Gehirn)  

0 100
Funktionelle kardiovaskuläre Syndrome, (z. B. orthostatische Fehlregulation)    

mit leichten Beschwerden 

10 0

mit stärkeren Beschwerden und Kollapsneigung   

9-8 10-20
 
Zurück Inhalt Weiter